Die Kantone erstellen für ihr Gebiet eine Abfallplanung. Sie umfasst insbesondere:
Der Kanton Zürich führte als erster Kanton bereits im Jahr 2005 eine Verwertungspflicht für wenig verschmutzte Aushubmaterialien (bis 2016 bekannt als Inertstoffe) ein. Gemäss der aktuell gültigen Richtlinie müssen mindestens 50% der anfallenden, wenig verschmutzten Aushubmaterialien verwertet und somit in den Baustoffkreislauf zurückgeführt werden (vgl. Behandlungsregel des Kantons Zürich).
Aufgrund des nach wie vor hohen Bedarfes an Wohnraum und Infrastrukturbauten ist gemäss dem Massnahmenplan Abfall- und Ressourcenwirtschaft im Kanton Zürich in naher Zukunft nicht mit einem Rückgang der entsprechenden Abfälle zu rechnen. Trotz Vermeidung und Verwertung braucht es Deponien (sichere Senken) im Kanton Zürich.
Die Eberhard Recycling AG leistete bereits im Jahr 1995 Pionierarbeit mit dem Bau der schweizweit ersten Bodenwaschanlage für kontaminierte Materialien. Seit diesem Zeitpunkt trägt die Anlage massgeblich zur Umsetzung der Verwertungspflicht des Kantons Zürichs und somit zur Schonung der wertvollen Deponieressourcen bei. Auch im Baustoffrecycling sind die Eberhard Unternehmungen eine treibende Kraft in der Branche und sorgen dafür, dass auf den Baustellen Urban Mining betrieben wird. Mit dem Bau des neuen Aufbereitungszentrums für Bauabfälle EbiMIK, in Oberglatt, werden neue Massstäbe in der Kreislaufwirtschaft gesetzt.